Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 16.03.2024
Katja Wittwer – Text und Lektorat
Apenrader Weg 21 A
24768 Rendsburg
E-Mail: hallo@textbuero-wittwer.de
Website: https://textbuero-wittwer.de
1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber / der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin (im Folgenden: Lektorin). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die AGB gelten weiterhin für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Abweichungen von diesen AGB sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.2 Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber / die Auftraggeberin ausdrücklich, die AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese an.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des Auftraggebers / der Auftraggeberin erkennt die Lektorin nur an, sofern sie diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt hat. Gleiches gilt für die AGB Dritter.
1.4 Die Lektorin ist jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, zu überarbeiten oder zu ergänzen. Der aktuelle Stand der AGB wird jeweils auf der Website der Lektorin angegeben.
2. Leistungsgegenstand
Die Lektorin ist als selbständige Freiberuflerin tätig und führt für den Auftraggeber / die Auftraggeberin das Korrektorat und Lektorat von Texten aus. Zusätzlich bietet die Lektorin weitergehende Sprachdienstleistungen wie etwa Schreibcoachings an. Detaillierte Informationen zu allen von der Lektorin aktuell angebotenen Dienstleistungen sind auf deren Website zu finden.
3. Rechte des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin kann vor Erteilung eines Auftrages ein kostenloses Probelektorat bzw. Probekorrektorat anfordern. Der Umfang eines Probelektorats oder Probekorrektorats beschränkt sich auf maximal drei Normseiten zu jeweils 1500 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Die Lektorin kann die Erstellung eines Probelektorats bzw. Probekorrektorats ohne Angaben von Gründen ablehnen. Ein Probelektorat bzw. Probekorrektorat ist stets unverbindlich und verpflichtet weder den Auftraggeber / die Auftraggeberin noch die Lektorin zu einer anschließenden Zusammenarbeit. Erfolgt im Anschluss an das Probelektorat bzw. Probekorrektorat eine Auftragserteilung, so werden die im Rahmen des Probelektorats bzw. -korrektorats bearbeiteten Normseiten bei der Berechnung des Honorars miteinbezogen.
3.2 Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin hat bei berechtigten Beanstandungen das Recht auf einmalige Überarbeitung durch die Lektorin. Die Forderung der Überarbeitung ist schriftlich durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin zu begründen. Zur Nachbesserung ist der Lektorin eine angemessene Frist einzuräumen.
4. Vertraulichkeit
4.1 Die Lektorin verpflichtet sich, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln. Alle Texte und Angaben des Auftraggebers / der Auftraggeberin werden von der Lektorin ausschließlich intern verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt in keinem Fall.
4.2 Die Lektorin ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des von ihr bearbeiteten Textes zu erstellen und diese auch nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung aufzubewahren. Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin hat das Recht, die Erstellung einer Sicherungskopie zu untersagen.
5. Erstellung eines Angebotes
5.1 Hat der Auftraggeber / die Auftraggeberin ernsthaftes Interesse an einer Zusammenarbeit, so teilt er/sie der Lektorin mit, welche Dienstleistung er/sie in Auftrag zu geben gedenkt.
5.2 Zur Erstellung eines individuellen Angebotes stellt der Auftraggeber / die Auftraggeberin der Lektorin den zu bearbeitenden Text zur Verfügung. Dies erfolgt grundsätzlich in Form einer Microsoft-Word-Datei. Andere Dateiformate sind nach Absprache möglich.
5.3 Auf der Grundlage des zu bearbeitenden Textes erstellt die Lektorin ein Angebot. Dieses enthält Angaben über die Art der gewünschten Leistung, den Umfang, den Termin der Fertigstellung, die Preisberechnung sowie den Gesamtpreis. Das Angebot wird dem Auftraggeber / der Auftraggeberin als PDF-Datei oder auf Wunsch in Papierform zugestellt.
6. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin hat in jedem Fall schriftlich (per E-Mail oder in Papierform) zu erfolgen. Die Lektorin bestätigt die Auftragsannahme schriftlich per E-Mail.
7. Vertragsänderung
Eine Änderung der ursprünglich zwischen Auftraggeber/Auftraggeberin und Lektorin getroffenen Vereinbarungen ist grundsätzlich möglich. Sämtliche Änderungen sind stets schriftlich festzuhalten.
8. Preise und Zahlungsmodalitäten
8.1 Es gilt in jedem Fall der Preis, welcher die Lektorin dem Auftraggeber / der Auftraggeberin schlussendlich mitteilt. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei allen angegebenen Preisen um Endpreise, da nach § 19 UStG seitens der Lektorin keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
8.2 Rechnungen sind durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin per Banküberweisung zu begleichen. Andere Zahlungsmöglichkeiten sind in der Regel nicht möglich.
8.3 Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Ein individuelles Zahlungsziel kann zwischen dem Auftraggeber / der Auftraggeberin und der Lektorin vereinbart werden. In jedem Fall gilt das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel. Sollte der Auftraggeber / die Auftraggeberin das Zahlungsziel nicht einhalten, so behält sich die Lektorin vor, angemessene Mahngebühren zu erheben.
8.4 Ab einem Auftragswert von 500,00 € sind grundsätzlich 50 % des Gesamtpreises als Anzahlung vor Bearbeitungsbeginn zu begleichen. Andere Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber / der Auftraggeberin und der Lektorin können getroffen werden.
9. Durchführung des Korrektorats/Lektorats
9.1 Ziel des Korrektorats ist die größtmögliche Reduzierung der Fehlerquote in Bezug auf Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Ziel des Lektorats ist es darüber hinaus, Vorschläge und Hinweise zur Verbesserung von Stil und Verständlichkeit zu geben. Es obliegt dem Auftraggeber / der Auftraggeberin, diese Vorschläge und Hinweise umzusetzen. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin erkennt ausdrücklich an, dass auch nach dem Korrektorat bzw. Lektorat noch vereinzelte Fehler im Text enthalten sein können.
9.2 Die Bearbeitung erfolgt gemäß den im Auftrag getroffenen Vereinbarungen.
9.3 Sofern nicht anders vereinbart, werden die Korrekturen direkt in der Originaldatei unter Verwendung der „Änderungen nachverfolgen“-Funktion vorgenommen. Anmerkungen wie z. B. Vorschläge für alternative Formulierungen werden per Kommentarfunktion eingefügt.
9.4 Grundlage der Korrekturen ist die aktuelle Ausgabe des Duden. Falls der Auftraggeber / die Auftraggeberin die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er/sie die Lektorin darüber informieren und gleichzeitig die erforderlichen Angaben zur Verfügung stellen.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / der Auftraggeberin
10.1 Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin stellt der Lektorin alle für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung benötigten Unterlagen zum vereinbarten Termin zur Verfügung. Nur so ist die Einhaltung der Lieferfrist gewährleistet.
10.2 Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin trägt dafür Sorge, dass die übermittelten Dateien/ Dokumente frei von technischen Mängeln, Viren etc. sind.
10.3 Die Lektorin hält insbesondere bei umfangreichen Aufträgen regelmäßig Kontakt zum Auftraggeber / zur Auftraggeberin. Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin verpflichtet sich, für Rückfragen (z. B. in Bezug auf missverständliche Formulierungen oder uneindeutige Textstellen) zur Verfügung zu stehen.
10.4 Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin verpflichtet sich, nach Erbringung der Dienstleistung die Qualität der Arbeit zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übersendung des bearbeiteten Textes schriftlich zu beanstanden. Erfolgt die Beanstandung zu spät oder gar nicht, so gilt die Leistung als akzeptiert und die Lektorin ist nicht mehr dazu verpflichtet, etwaige Mängel zu beseitigen.
10.5 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Lektorin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Ausschließlich dann, wenn diese Nachbesserung nicht erfolgen kann, besteht der Anspruch auf eine anteilige Minderung des Honorars.
11. Bearbeitungszeitraum, Lieferung
11.1 Hinsichtlich der Lieferfrist ist jeweils das schriftlich vereinbarte Lieferdatum ausschlaggebend.
11.2 Die Lektorin ist um die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins bemüht. Sollte abzusehen sein, dass ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann, ist die Lektorin verpflichtet, den Auftraggeber / die Auftraggeberin unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen und einen neuen Liefertermin vorzuschlagen. Bei unzumutbarem Leistungsverzug ist der Auftraggeber / die Auftraggeberin nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Teilleistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt erbracht wurden, werden zum vereinbarten Preis abgerechnet.
11.3 Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Lektorin keine Haftung.
11.4 Die Lieferung des bearbeiteten Textes erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg. Die elektronische oder postalische Übermittlung von Daten erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers / der Auftraggeberin.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers / der Auftraggeberin gegenüber der Lektorin sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Lektorin. Kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Lektorin nachgewiesen werden, haftet diese höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung für Folgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
12.2 Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte ist der Auftraggeber / die Auftraggeberin zuständig. Werden der Lektorin rechtswidrige Inhalte erst nach Abschluss des Vertrages bekannt, so kann sie vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in vollem Umfang durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin zu erstatten.
12.3 Das Risiko der elektronischen Datenübermittlung trägt der Auftraggeber / die Auftraggeberin. Sollten sich unbefugte Dritte auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen, ist die Lektorin nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Ebenso haftet sie nicht für etwaige Schäden, die durch eine widerrechtliche Aneignung der Daten entstehen können.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
Stand: 16.03.2024